Das schöne an einer .com Domain ist, dass man diese für jedes Land verwenden kann. Wenn eine Firma in mehreren Ländern tätig ist und nicht für jedes Land die entsprechende Domain hat, ist die Verwendung einer Hauptdomain unter .com naheliegend. So machte das etwa die Frauenjobbörse „Hunting Her“ mit Hauptsitz in Deutschland. In der Schweiz war man von ein paar Jahren für Genderthemen Feuer und Flamme und registrierte im Jahr 2019 die Domain huntingher.ch. Die Domain wurde einfach auf ch.huntingher.com weitergeleitet. Viele Jahre später fragten sich die Damen, warum man denn für eine Domain Geld ausgeben soll, wenn man diese sowieso nicht braucht.
„Hunting Her“ kann man für verschiedene Themen verwenden
Eine Übersetzung von „hunting her“ könnte lauten: „Die Jagd auf eine Frau“. Die Frauenvermittler aus Deutschland dachten sich mit „Hunting Her“ eine tolle Marke aus! Während fünf Jahren wurde die Domain huntingher.ch verlinkt und in die Welt hinaus getragen. Die Dame im Schweizer Büro von Hunting-Her wollte aber im Jahr 2025 kein Geld mehr für eine nicht verwendete Domain ausgeben und löschte diese kurzerhand.
Der Markeneintrag von Hunting Her Schweiz
Der Schweizer Anwalt Dr. Adrian Bieri von der Anwaltskanzlei Bratschi AG Zürich registrierte im Jahr 2021 die Marke „Hunting Her“ für Jobs, Jobvermittlungen und Jobvermittlungen für Frauen. Was macht jetzt ein Markenanwalt wie Dr. Bieri, wenn ein Jagdshop die Domain huntingher.ch registriert und verwendet. Wohlgemerkt: Die Marke „Hunting Her“ ist nur für die Jobvermittlung an Frauen geschützt und nicht für die „Jagd“.
Die Jagdfirma heisst zudem nicht „Hunting Her“, sondern „Hunting Herch & Co.“. Die TLD .ch wird also in den Namen integriert: hunting her_ch. Von einem Markenschutz kann jetzt keine Rede mehr sein. Bemerkenswert ist auch, dass die Marke zwei Jahre nach der Domain angemeldet wurde und somit obsolet ist.
Anwalt Adrian Bieri von der Anwaltskanzlei Bratschi: Hunting Her